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Januar 2011 Mehrbelastungen bei der Energie- und Stromsteuer
Das Haushaltsbegleitgesetz 2011 führt zu weitreichenden Änderungen des Energie- und Stromsteuergesetzes. Insbesondere für Unternehmen des produzierenden Gewerbes hat dies erhebliche Belastungen und Änderungen zur Folge.
So gibt es seit dem 1. Januar 2011 die ermäßigte Stromsteuer nicht mehr. Alle Unternehmen müssen dann den vollen Stromsteuersatz in Höhe von 2,05 ct/kWh entrichten. Eine Entlastung kann erst nachträglich geltend gemacht werden, so wie bisher auch bei der Energiesteuer auf Erdgas, Mineralöl und Flüssiggas. Die Erlaubnisscheine zur Entnahme von steuerbegünstigtem Strom sind am 31.12.2010 ungültig geworden.
Wie nicht anders zu erwarten, wurden gleichzeitig weitere Begünstigungen zurückgeschraubt:
- Die Sockelbeträge wurden deutlich angehoben
- Der Spitzenausgleich wurde abgesenkt
- Die Steuerentlastung bei Energie- und Stromsteuer wurde erheblich verringert
- Das Verfahren der Steuerbefreiung im Stromsteuergesetz wurde grundlegend verändert
Die Erstattungsverfahren werden wieder komplizierter. Deshalb ist es jetzt noch wichtiger, diese Verfahren vollständig und professionell durchzuführen.
Wir sind ihr kompetenter Partner – bei uns werden Sie geholfen!


