Ökosteuer Rückerstattung
Nutzen Sie die Steuersenkungspotentiale
Immer wieder stellen wir fest, dass unsere Kunden die gesetzlichen Möglichkeiten zur Senkung der Ökosteuer nicht vollständig nutzen. Dies betrifft die ‘normalen’ Erstattungsmöglichkeiten ebenso wie die Rückerstattungen nach der ‘Härtefallregelung’ bzw. dem sogenannten ‘Spitzenausgleich’, die sich bereits bei mittelständischen Unternehmen in beträchtlichen Größenordnungen bewegen können.
Betroffen sind alle Bezieher von Strom, Heizöl, Erdgas und Flüssiggas, soweit sie dem produzierenden Gewerbe zuzurechnen sind.
Nutzen Sie unsere Kompetenz zur Kostensenkung
Wir verfügen über umfassende Erfahrung in der Bearbeitung dieses Themas für unsere Kunden.
Unsere Honorierung erfolgt dabei ausschließlich auf Erfolgsbasis, d.h. es wird nur dann ein Honorar in Rechnung gestellt, wenn auch tatsächlich Rückerstattungen realisiert werden.


