Laufende Energieberatung

Mit unserem umfangreichen Paket der „Laufenden Energieberatung“ sind wir der Energieberaterspezialist an Ihrer Seite. Wir unterstützen Sie mit folgenden Leistungen:

  • Ganzheitliche Energieberatung für gewerbliche Bauten (Gebäude + TGA)
  • Fördermittel-Recherche
  • Abwicklung und Betreuung der großen Förderprogramme von KfW und BAFA
  • Erfolgsbasierte Abrechnung

Förderübersicht BEG (Stand 01.01.2023)
Förderübersicht BEG (Stand 01.01.2023)
Download
Förderübersicht BEG
Förderübersicht BEG für Bestandsgebäude (Stand: 01.01.2023)
20230101_Förderübersicht_BEG_WG+NWG.pdf
Adobe Acrobat Dokument 199.4 KB

Ökosteuer-Rückerstattung

Immer wieder stellen wir fest, dass unsere Kunden die vorhandenen Möglichkeiten zur Senkung der Ökosteuer nicht vollständig nutzen. Dies betrifft die ‘normalen’ Erstattungsmöglichkeiten ebenso wie die Rückerstattungen nach der ‘Härtefallregelung’ bzw. dem sogenannten ‘Spitzenausgleich’, die sich bereits bei mittelständischen Unternehmen in beträchtlichen Größenordnungen bewegen können. 
Betroffen sind alle Bezieher von Strom, Heizöl, Erdgas und Flüssiggas, soweit sie dem produzierenden Gewerbe zuzurechnen sind.



Energieberatung Mittelstand

Diese Beratung bieten wir allen Unternehmen des Mittelstandes. Wir unterstützen Sie mit folgenden Leistungen:

  • Bis zu 80 Stunden Beratung zum Thema Energieeffizienz rund um Ihr Unternehmen 
  • Eine detailierte Bestandsaufnahme mit Beschreibung der Ausgangssituation Ihres Unternehmens bzgl. Energiebedarf und -verbrauch
  • Eine Beschreibung bestehender energetischer Mängel 
  • Vorschläge von Energieeffizienzmaßnahmen inkl. Berechnung von Amortisationszeiten 
  • Umsetzungsberatung 
  • Hinweise auf weitere Fördermöglichkeiten.


Energieaudit nach DIN EN 16247

In Deutschland besteht seit 05.12.2015 eine Energieauditpflicht für alle Unternehmen, die nicht KMU sind. Als Nicht-KMU gilt,

  • Wer 250 oder mehr Personen beschäftigt oder
  • Wer weniger als 250 Personen beschäftigt, aber mehr als 50 Mio. EUR Jahresumsatz4 und mehr als 43 Mio. EUR Jahresbilanzsumme hat.

Ausnahme: Unternehmen sind von der Pflicht nach § 8 Absatz 1 EDL-G freigestellt, wenn sie zum jeweils maßgeblichen Zeitpunkt entweder

  • Ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder
  • Ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem eingerichtet haben.

Beauftragen Sie rechtzeitig vor dem Auslaufen in diesem Jahr ein neues Energieaudit.

 

Neu: Wenn Sie weniger als 500.000 kWh Energieverbrauch haben, profitieren Sie vom novellierten EDL-G, das am 26.11.2019 in Kraft getreten ist.


Für nähere Details nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.